Programmüberblick

Das ERASMUS+-Programm bietet Fördermöglichkeiten für Personalmobilität zu Lehr- und Unterrichtszwecken (STA) sowie zu Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen (STT). Grundlage für eine Förderung ist die Mobilität an eine Partnerhochschule (PHS), mit der die THI einen gültigen ERASMUS Vertrag unterzeichnet hat bzw. eine vom Erasmus-Programm geförderte Institution (z.B. Sprachschulen).

Viele Hochschulen bieten auch sogenannte internationale Staff Weeks an. Diese dauern in der Regel ca. 4-5 Tage, stellen ein bestimmtes Thema vor bzw. richten sich an Mitarbeitende bestimmter Verwaltungseinheiten. Hier finden Sie eine Übersicht über alle europäischen Staff Weeks.

 

Ziele einer Erasmus+ Personalmobilität an der THI

  1. Ausbau der Internationalisierung der THI
  2. Erweiterung und Vertiefung von Netzwerken
  3. Austausch von Fachwissen und neuen Perspektiven
  4. Weiterbildung und Stärkung der eigenen Kompetenzen auf internationaler und kultureller Ebene

 

Interessensbekundungen für eine Staff Mobility an der THI richten Sie bitte im folgenden zeitlichen Rahmen an das IO (outgoings@thi.de)

1. Dezember: für Mobilitäten vom 01.01. bis 30.06.

1. April: für Mobilitäten vom 01.07. bis 31.12.

 

Förderzeitraum

Die Länge des Förderzeitraums ist an der THI auf maximal 5 Arbeitstage beschränkt (zzgl. eines Reisetages). Die Mobilität zu Lehrzwecken muss mindestens acht Unterrichtsstunden in einer Woche oder einem kürzeren Zeitraum umfassen.Längere Zeiträume können nur nach gesonderter Prüfung und in Ausnahmefällen gefördert werden.

Viele PHS bieten auch sogenannte internationale Staff Weeks an. Diese dauern in der Regel ca. 4-5 Tage, stellen ein bestimmtes Thema vor bzw. richten sich an Mitarbeitende bestimmter Verwaltungseinheiten. Eine Übersicht über alle europäischen Staff Weeksfinden Sie hier.

Alle weiteren Informationen und Dokumente finden Sie auf mythi!

Mobilitätsaktivitäten

Mobilität zu Unterrichtszwecken

Das ERASMUS+ Programm fördert Lehraufenthalte an einer Partnerhochschule der THI in Erasmus-Programmländern. Die Gastdozierenden sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen oder können. Dabei soll die Entwicklung von gemeinsamen Studienprogrammen der beiden Partnerhochschulen und der Austausch von Lehrinhalten und -methoden einbezogen werden.

Die Lehraufenthalte müssen mindestens acht Unterrichtsstunden umfassen und dürfen höchstens sechs Wochen dauern. Empfohlen wird eine Aufenthaltsdauer von fünf Tagen.

Eine Übersicht über die europäischen Partnerhochschulen der THI finden Sie hier.

 

Zielgruppe

  • Professor*innen und Dozent*innen mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule
  • wissenschaftliche Mitarbeitende
  • Doktorand*innen, die in der Lehre tätig sind
Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken

Zum weiteren Ausbau der Internationalisierung der Hochschulen ermöglicht ERASMUS+ Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von deutschem Hochschulpersonal an europäischen Partnerhochschulen der THI und an ausländischen Unternehmen/Einrichtungen.

Die Auslandsaufenthaltsdauer kann mindestens eine (= fünf Arbeitstage) und höchstens sechs Wochen betragen.

 

Zielgruppe

  • Studienberatung
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Weiterbildung
  • Technologie & Transfer
  • allgemeine und technische Verwaltung/Finanzen
  • Bibliothek/Rechenzentrum
  • Fakultäten/Fachbereiche

 

Weiterbildungsformate

  • Hospitationen
  • Job Shadowing
  • Studienbesuche
  • Mitwirkung an Curricula-Entwicklung (Dozenten)
  • Teilnahme an Workshops und Seminaren
  • Teilnahme an Sprachkursen

Förderraten

Stückkosten für Aufenthaltstage

Zielland

Förderbetrag (Kosten je Einheit) bis zum 14. Tag der Aktivität

Förderbetrag (Kosten je Einheit) vom 15. – 60. Tag der Aktivität

Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden

Partnerländer aus den Regionen 13 (Andorra, Monaco, San Marino, Vatikan Staat) und 14 (Färöer-Inseln, Schweiz, Großbritannien)
180 EUR126 EUR
Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern160 EUR112 EUR
Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn140 EUR98 EUR
Nicht assoziierte Partnerländer aus den Regionen 1 bis 12190 EUR133 EUR
Reisekostenpauschale
ReisedistanzStandardreiseGreen Travel
10 und 99 KM28 EUR56 EUR
100 und 499 KM211 EUR285 EUR
500 und 1999 KM309 EUR417 EUR
2000 und 2999 KM395 EUR535 EUR
3000 und 3999 KM580 EUR785 EUR
4000 und 7999 KM1.188 EUR1.188 EUR
8000 KM oder mehr1.735 EUR1.735 EUR
Reisetage

Die THI fördert für alle Personalmobilitäten einen zusätzlichen Reisetag. Bei grünen Reisen können zusätzliche Reisetage in der ehrenwörtlichen Erklärung beantragt werden. 

Realkosten

Teilnehmende haben bei Vorliegen der nachstehenden Voraussetzungen die Möglichkeit, über eine separate Antragstellung („Realkostenantrag“) die Bezuschussung zusätzlich entstehender Kosten während der Auslandsmobilität von in der Regel bis zu 15.000 EUR pro Semester /30.000 EUR pro Studienjahr zu beantragen:

  • Teilnehmende mit einem GdB von 20 oder mehr
  • oder einer nachgewiesenen Behinderung, aufgrund welcher ein finanzieller Mehrbedarf besteht
  • oder einer chronischen Erkrankung (körperlich oder psychisch).

Sowie

  • Teilnehmende, die ihr/e Kind/er während des gesamten Auslandsaufenthaltes mitnehmen

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des DAAD.

Kontakt

Fiona Nimser
Referentin Internationalisierung
Fiona Nimser, M.A.

Erasmus+ Hochschulpersonal im Ausland #kurzerklärt